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   BGH, 25.02.1998 - StB 2/98, 3 StE 7/94 - 1 (2)   

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BGH, 25.02.1998 - StB 2/98, 3 StE 7/94 - 1 (2) (https://dejure.org/1998,2987)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1998 - StB 2/98, 3 StE 7/94 - 1 (2) (https://dejure.org/1998,2987)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - StB 2/98, 3 StE 7/94 - 1 (2) (https://dejure.org/1998,2987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1728
  • NStZ 1998, 365
  • NJ 1998, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot abgeleitete, unter bestimmten Voraussetzungen bestehende verfassungsrechtliche Verfolgungshindernis für ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des Geheimdienstes der DDR (BVerfGE 92, 277) hat der Senat das Urteil gegen den Zeugen aufgehoben (BGHSt 41, 292).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 15. Mai 1995 ausdrücklich festgestellt, daß die von DDR-Bürgern, auch soweit sie vom Boden der DDR aus gehandelt haben, gegen die Bundesrepublik Deutschland begangenen Spionagestraftaten nach den im Einklang mit dem Grundgesetz stehenden §§ 94, 99 StGB i.V.m. § 9, 5 Nr. 4 StGB von Anfang strafbares Unrecht waren; dabei ist es auch geblieben (BVerfGE 92, 277, 330).

    Denn im Falle einer Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland, aus welchem Anlaß auch immer, mußten die Täter "mit ihrer Bestrafung wegen der gesamten gegen diese (Bundesrepublik Deutschland) gerichteten Spionagetätigkeit rechnen" (BGHSt 41, 292, 294 im Anschluß an BVerfGE 92, 277).

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot abgeleitete, unter bestimmten Voraussetzungen bestehende verfassungsrechtliche Verfolgungshindernis für ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des Geheimdienstes der DDR (BVerfGE 92, 277) hat der Senat das Urteil gegen den Zeugen aufgehoben (BGHSt 41, 292).

    Das - rechtlich selbständige - Verbrechen des Landesverrats durch Beteiligung des Zeugen an einer solchen Tat des Angeklagten F. war ebensowenig Gegenstand dieser Anklage wie die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 27. Mai 1997 aufgrund der neuen Anklage des Generalbundesanwalts rechtskräftig abgeurteilten Vergehen, die der Zeuge W. ebenfalls in Ausübung seiner gegen die Bundesrepublik gerichteten Spionagetätigkeit begangen hat (BGHSt 41, 292, 296 ff.).

    Denn im Falle einer Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland, aus welchem Anlaß auch immer, mußten die Täter "mit ihrer Bestrafung wegen der gesamten gegen diese (Bundesrepublik Deutschland) gerichteten Spionagetätigkeit rechnen" (BGHSt 41, 292, 294 im Anschluß an BVerfGE 92, 277).

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
    Schon im Hinblick hierauf hat der Senat entschieden, daß der Beteiligungsverdacht eines Zeugen i.S.d. § 60 Nr. 2 StPO durch das verfassungsrechtliche Verfolgungshindernis nicht beseitigt wird (BGH, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, S. 23 f. des Umdrucks).
  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
    Denn jede bejahende oder verneinende Antwort auf eine Frage, die an ihn als Zeuge im Zusammenhang mit der dem Angeklagten F. vorgeworfenen Tat gerichtet wird, kann ein "Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude gegen den Zeugen" betreffen (vgl. BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 4).
  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
    Der Zeuge W. wäre dann der Beteiligung oder der Täterschaft des Landesverrats schuldig (vgl. BGHSt 39, 260, 273 ff).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
    Die nach § 304 Abs. 4 StPO zulässige (vgl. BGHSt 36, 192) Beschwerde des Zeugen W. ist begründet.
  • BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55

    Verhängung eines Zuchtmittels - Jugendgerichtliches Verfahren - Strafgerichtliche

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
    Dem Zeugen droht jedenfalls weiterhin die Gefahr der Strafverfolgung wegen Landesverrats nach § 94 StGB oder der Beteiligung daran in dem Sinne, daß sie nicht zweifellos ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 9, 34, 35).
  • OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO

    Eine entsprechende Verdachtsbegründung oder -verstärkung darf nur nicht völlig zweifelsfrei auszuschließen sein (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1998 - StB 2/98, juris Tz. 6; Ignor/Bertheau a. a. O.; Senge in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl., § 55 Rdnr. 4).

    17 Ausreichend ist insbesondere, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, bloß mittelbar einen Tatverdacht begründen oder verstärken, insbesondere dann, wenn sie als "Teilstück eines mosaikartigen Beweisgebäudes" zur Belastung des Zeugen beitragen könnten (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010, a. a. O. Rdnr. 19; Beschluss vom 6. Februar 2002, a. a. O. Rdnr. 25; BGH, Beschluss vom 25. Februar 1998 - StB 2/98, juris Tz. 11; Urteil vom 9. Juli 1991 - StR 312/91, juris Tz. 3; OLG Celle, a. a. O. Rdnr. 16, 34).

    Insbesondere in Fällen einer Tatbeteiligung steht dem Zeugen regelmäßig ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zu (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1998 - StB 2/98, juris Tz. 11; Senge, a. a. O. Rdnr. 2).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2010 - 4 OGs 1/09

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Früherer Abteilungsleiter des

    Insbesondere kann ein Zeuge Fragen zu solchen Umständen verweigern, die Teilstücke in einem mosaikartigen Beweisgebäude gegen ihn werden können (BGH NJW 1998, 1728).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2020 - ErmRiGs 49/20

    Missbrauchsfall Lügde

    Dies ist z.B. der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen könnte, jedoch " ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude " wäre und so zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (sog. Mosaiktheorie, vgl. Bertheau/Ignor, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.; BGH NJW 1998, 1728; BGHSt 10, 104; BGH NStZ-RR 2002, 272.).
  • KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08

    Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft

    Dieses ist indes kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht dergestalt, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gebe, die den Zeugen nicht in die Gefahr des § 55 Abs. 1 brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104), auch nicht als Teilstück eines mosaikartigen Beweisgebäudes gegen ihn (vgl. BGH NJW 1998, 1728; Dahs in LR a.a.O., § 55 Rdn. 11).
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